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Tierrecht - Schwerpunkt Pferderecht

Das Tierrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen rund um das Halten, Nutzen und Schützen von Tieren. In unserer Kanzlei legen wir besonderen Schwerpunkt auf das Pferderecht, das sich als Spezialgebiet an der Schnittstelle zwischen Tierschutz-, Zivil- und Vertragsrecht bewegt.

Pferdehalter, Reiter, Reitbeteiligungen, Pensionsstallbetreiber und Reitschulen sehen sich häufig mit komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert – sei es in der täglichen Praxis oder im Streitfall.

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Wir beraten und vertreten Sie u. a. in folgenden Bereichen:

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  • Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) – Wer haftet, wenn ein Pferd scheut und ein Unfall entsteht? Wie sieht es bei Fremdreitern oder Reitbeteiligungen aus?

  • Verträge rund ums Pferd – z. B. Kaufverträge, Reitbeteiligungsverträge oder Einstellverträge mit Pensionsställen

  • Haftung von Reitbeteiligungen und Reitschulen – Wann liegt Mitverschulden vor? Welche Versicherungspflichten bestehen?

  • Streitigkeiten mit Pensions- und Reitställen – etwa bei Mängeln der Unterbringung, Kündigungen, tierärztlicher Versorgung oder der Einhaltung von Haltungsstandards

  • Tierarzt- und Hufschmiedkosten – wer muss zahlen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Nutzung?

  • Tierschutzrechtliche Belange – insbesondere bei Haltungsfragen oder behördlichen Maßnahmen

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Neben Pferden beraten wir selbstverständlich auch in Fragen, die andere Tierarten betreffen – etwa Hunde, Katzen, Nutztiere oder exotische Haustiere – etwa bei Beißvorfällen, Haltungsauflagen oder Tierkäufen.

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Unsere Expertise im Tierrecht ist fachlich fundiert und praxisnah – wir kennen die Besonderheiten der Reitwelt und stehen Ihnen mit Engagement zur Seite.

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Sprechen Sie uns an – wir setzen uns für Ihr Tier und Ihre Rechte ein.

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