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Kosten
Die Abrechnung unserer anwaltlichen Leistungen erfolgt sofern nichts anderes vereinbart ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses gesetzlich geregelte Vergütungssystem stellt eine transparente und verlässliche Grundlage für die Berechnung der Anwaltskosten dar.
In den meisten Fällen ist es jedoch sinnvoll eine individuelle Gebührenvereinbarung zu treffen.
Je nach Rechtsgebiet liegt der Stundensatz bei 250,00 - 350,00 EUR.
Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne offen und verständlich zu den entstehenden Kosten und finden gemeinsam die für Sie passende Lösung.
Die anwaltliche Erstberatung kostet 249,90 EUR gemäß RVG.
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