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Das Mietrecht ist eines der konfliktanfälligsten Rechtsgebiete des Alltags. Es regelt nicht nur das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch zahlreiche Fragen rund um Wohn- und Gewerbemietverhältnisse – vom Vertragsschluss bis zur ordnungsgemäßen Beendigung.
Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, unter anderem bei:
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Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
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Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen
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Kündigungen und Räumungsklagen
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Mängeln an der Mietsache und Mietminderungen
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Schönheitsreparaturen und Kautionsfragen
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Gewerbemietrecht und Pachtverhältnissen
Darüber hinaus sind wir auch im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) für Sie da – einem häufig unterschätzten, aber ebenso konfliktträchtigen Rechtsbereich. Wir unterstützen Wohnungseigentümer, Verwalter und Eigentümergemeinschaften beispielsweise bei Themen wie:
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Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
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Auseinandersetzungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
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Prüfung und Durchsetzung von Hausgeldforderungen
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Rechte und Pflichten von Verwaltern
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bauliche Veränderungen und Sondernutzungsrechte
Ob Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer oder Verwalter – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Sorgfalt und Durchsetzungsstärke zur Seite.
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