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Turnier- & Sportpferde: Kauf, Einsatz & Transport – rechtssicher handeln

Image by Gene Devine

Leistung, Gesundheit, Wert – beim Kauf und Einsatz von Turnier- und Sportpferden treffen Emotion und erhebliche Investitionen auf komplexes Recht. Wir gestalten Verträge, prüfen Befunde, sichern Ansprüche und vertreten Sie in Streitfällen – außergerichtlich und vor Gericht. 

Die Rechtsanwaltskanzlei Brixel ist spezialisiert auf das Pferderecht und setzt Ihre Ansprüche in Augsburg, München und bundesweit durch.

Kauf von Turnier- & Sportpferden: worauf es ankommt

Spezielle Erwartungen brauchen spezielle Klauseln. Bei Sportpferden ist die Eignung für den vorgesehenen Einsatz (z. B. Springen/M-Dressur/ etc.) und der Gesundheitsstatus zentral.

Empfehlungen für den Kaufvertrag:

  • Beschaffenheit & Verwendungszweck konkret festhalten (z. B. „M-Dressur platziert“, „geländesicher“, „zuchttauglich“)

  • Leistungsnachweise beifügen (Turnierergebnisse, Trainingsdokumentation, Videos)

  • Gesundheit/AKU dokumentieren (kleine/große AKU, Röntgenklassen, Blut/Ultraschall, Labor)

  • Gefahrenübergang & Übergabe (Ort, Zeitpunkt, Transport, Versicherung) definieren

  • Gewährleistung klar regeln (Ziel: praxistaugliche Nacherfüllung, Minderung/Rücktritt bei Fehlschlagen)

  • Internationale Käufe: Steuern, Ein-/Ausfuhr, Quarantäne, Gerichtsstand/Recht

Praxis-Tipp:

Formulierungen wie „brav“ oder „kerngesund“ sind auslegungsbedürftig. Besser prüfbare Zusagen („verladefromm“, „schmiedefromm“, „lahmfrei unter Trainingsbelastung“)

Mängel & Rechte bei Sportpferden

Verkäufer:innen schulden die mangelfreie Übergabe. Ein Mangel liegt u. a. vor, wenn

  • die vereinbarte Leistung/Eignung fehlt (z. B. beworbene Turnierklasse wird real nicht erreicht),

  • die vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt (z. B. Zuchttauglichkeit, Verlade-/Schmiedefrommheit),

  • die übliche Beschaffenheit für den vertraglich vorausgesetzten Zweck fehlt

Typischer Ablauf im Streitfall:

  1. Dokumentation (Tierarztbefunde, Turnierprotokolle, Video, Zeugen)

  2. Verkäufer informieren und Frist zur Nacherfüllung setzen

  3. Bei Scheitern: Minderung/Rücktritt, ggf. Schadensersatz

Hinweis:

Ob ein Pferd „gebraucht“ ist, hängt vom Einzelfall (Alter, Nutzung, Zustand) ab – mit Folgen für Gewährleistung & Vertragsgestaltung

Turniere & Haftung des Veranstalters

Reit- und Springturniere sind rechtlich regelmäßig als Auslobung/Preisausschreiben einzuordnen (§ 657 BGB). Daraus folgen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten:

  • Sichere Anlage: Hindernisse/Plätze dürfen kein über das übliche Risiko hinausgehendes Gefahrenpotenzial aufweise

  • Organisation: ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung, medizinische/organisatorische Mindeststandards

  • AGB-Grenzen: Ein vollständiger Haftungsausschluss ist unzulässig; insbesondere für Leben, Körper, Gesundheit sowie grobe Fahrlässigkeit bestehen Schranken (u. a. § 309 Nr. 7 BGB)

Wir vertreten Veranstalter, Teilnehmer:innen und Geschädigte bei Ansprüchen rund um Turniere (Personen-/Sachschäden, Ausrüstung, Ausfall).

Transport von Pferden: Pflichten & Praxis

Beim Pferdetransport greifen u. a. Straßenverkehrsrecht, Tierschutzrecht (inkl. spezieller Transportvorschriften) sowie Vorgaben zur Hygiene/Vermeidung tierischer Abgänge.

Entscheidend sind Sicherheit, Zulässiges Gewicht und Ladungssicherung.

Technik-Check vor jeder Fahrt:

  • Reifenprofil & -druck, Bremsen (inkl. Auflauf-/Abreißbremse), Beleuchtung innen/außen

  • Anhängerklappe/Trennwände verriegeln, Stützrad beweglich, Boden/Belag stabil

  • Zulässige Anhängelast & Gesamtgewicht beachten (Pferd + Ausrüstung + Heu/Wasser etc.)

  • TÜV/Plakette aktuell, Papiere vollständig

Ladungssicherung & Tierschutz:

  • Transportgamaschen (Sprunggelenk, Röhrbein, Kronrand) und ggf. Glocken

  • Stabiles Halfter + Anbinder; Panikhaken für den Notfall

  • Einstreu in ausreichender Menge (Saugkraft/Rutschfestigkeit), Heunetz zur Beruhigung

  • Tränken, besonders bei Wärme/längeren Strecken

Verladen – stressfrei üben:

  • Regelmäßiges, gewaltfreies Training im Stall (mit Helfer:innen beginnen, später allein beherrschen)

  • Am Turniertag nur Routine abrufen – nicht improvisieren

Befähigungsnachweis – ja oder nein?


Für Transporte über 65 km im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit kann ein Befähigungsnachweis (nach Tierschutz-Transportvorgaben) erforderlich sein. Reine Hobbytransporte oder Fahrten zur/von Tierarzt/Tierklinikfallen in der Regel nicht darunter.

Im Zweifel: Voraussetzungen vorab mit dem zuständigen Veterinäramt klären

Dokumente unterwegs:
Den Pferdepass stets mitführen, sobald das Pferd den Heimatstall verlässt

Typische Fälle aus unserer Praxis

  • Als Sportpferd verkauft – aber nicht belastbar für die vereinbarte Klasse

  • AKU-Befund strittig: „Befund ≠ Mangel?“ – Einordnung nach Nutzungszweck

  • Turnierschaden (Sturz/Hindernis/Organisation) – Haftung & AGB-Grenzen

  • Transport-Bußgeld wegen Überladung/Einstreu – Einspruch & Verteidigung

  • Eigentums-/Dokumentenstreit (Pferdepass/Eigentumsnachweis) beim Weiterverkauf

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