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Pferdekauf: Mängel erkennen & beweisen – Ihre Gewährleistungsrechte

  • annabrixel
  • 4. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit

Beim Pferdekauf zählt, was vereinbart wurde und wofür das Pferd gedacht ist (z. B. Reitpferd, Zucht, Freizeit). Zeigt sich nach der Übergabe ein Problem, kommt es auf Beschaffenheitsabrede, Eignung zur üblichen/vereinbarten Verwendung und eine saubere Beweiskette an. Käuferrechte reichen von Nacherfüllung über Minderung/Rücktrittbis Schadensersatz. Dies Stellen Ihre Gewährleistungsrechte beim Pferdekauf dar.

In Verbraucherfällen gilt zudem eine gesetzliche Vermutungsregel zugunsten der Käuferseite.




Was gilt als „Mangel“ beim Pferd?

Ein Mangel liegt vor, wenn das Pferd nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder sich nicht für den vorgesehenen Zweck eignet.Beispiele (je nach Einzelfall):

  • deutliche Rittigkeitsprobleme entgegen dem vereinbarten Nutzungszweck,

  • gesundheitliche Befunde mit spürbarer Nutzungsbeeinträchtigung (z. B. Lahmheit),

  • gravierende Stall-/Transportprobleme, die den üblichen Einsatz verhindern.Wichtig: Befund ≠ automatisch Mangel. Entscheidend ist die funktionale Beeinträchtigung im Verhältnis zum vereinbarten Zweck.


Wer muss was beweisen?

Im Verbraucherkauf (gewerblicher Verkäufer → private/r Käufer:in) greift eine gesetzliche Vermutungsregel: Zeigt sich innerhalb eines gesetzlich bestimmten Zeitraums ein Defekt, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag (Stand: 2025).Im Privatkauf bleibt die Beweislast grundsätzlich bei der Käuferseite.


Ihre Gewährleistungsrechte beim Pferdekauf

  1. Nacherfüllung (z. B. Behandlung/Heilung oder Ersatzlieferung)

  2. Danach: Minderung oder Rücktritt

  3. Ergänzend: Schadensersatz (je nach Verschulden/Umständen)Praxis-Tipp: Vor Rücktritt/Minderung Frist zur Nacherfüllung setzen (knapp, aber angemessen).


Haftungsausschluss & Arglist (Privatkauf)

Im Privatkauf kann die Gewährleistung vertraglich eingeschränkt werden. Unwirksam bleibt ein Ausschluss bei Arglist oder ausdrücklich zugesicherter Beschaffenheit. Bei gewerblichen Verkäufen greifen verbraucherschützende Regeln.


Beweise sichern:

  • Kaufvertrag (Beschaffenheits-/Nutzungszusagen markieren)

  • Ankaufsuntersuchung (AKU), Röntgenbilder, Befunde, Behandlungsberichte

  • Dokumentation von Symptomen/Leistungsabfall (Datum, Video/Fotos, Trainingsprotokoll)

  • Tierärztliche Einschätzung, die die Nutzungsbeeinträchtigung erklärt

  • Zeugen (Trainer:in, Stallbetreiber:in, Vorbesitzer:in)

  • Schriftverkehr (Inserat, Chat, E-Mails)


Anwalt Pferderecht
Ihre Spezialistin im Pferderecht - Gewährleistungsrechte beim Pferdekauf

Häufige Fehler – kurz vermieden

  • Vorschneller Rücktritt ohne Nacherfüllungsfrist

  • Nur Befunde sammeln, aber keinen Bezug zum Nutzungszweck herstellen

  • Unterlagen verstreut statt lückenloser Chronologie


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